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DKAMPF GEGEN RECHTS

DKAMPF GEGEN RECHTS

Betrachten wir die aktuellen Zahlen des Verfassungsschutzes zum Personenpotenzial der extremistischen Kräfte in Deutschland, so ergibt sich folgendes Bild:

  • Einheimischer Rechtsextremismus: 25.350
  • Zugewanderter islamischer Rechtsextremismus: 37.560 („Islamisten“, Salafisten, „Graue Wölfe“/„Ülkücü-Bewegung“). Dabei werden aber ca. 20.000 Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs willkürlich unterschlagen.
  • Einheimischer Linksextremismus: 33.000
  • Zugewanderter Linksextremismus: 18.050

Aus diesem Komplex werden Gewalttaten aus dem Spektrum des einheimischen Rechtsextremismus wie aktuell die Ermordung des Kasseler CDU-Regierungspräsidenten Lübcke politisch-medial besonders herausgestellt und einseitig fokussiert, während die mittlerweile tagtäglichen Gewalttaten von muslimischen Zuwanderern und angeblich „Schutzsuchenden“ in den überregionalen Medien – und hier vor allem in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten – geflissentlich ausgeblendet oder bestenfalls heruntergespielt werden. Der Grund für diese Fokussierung: Die Gewalttaten von einheimischen Rechtsextremisten sind für die Verfechter der globalkapitalistischen Migrationspolitik ein „gefundenes Fressen“ bzw. besonders gut geeignet für ihre ideologische Zurichtungsstrategie, jede Form der Kritik an ihrer Agenda ins Zwielicht zu rücken („Islam- und Migrationskritik=rechts“) und tendenziell zu kriminalisieren.

Wo es lang gehen soll, hatte der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht mit dem Titel „Migration zum Nutzen aller gestalten“ umrissen und behauptet, dass angeblich „eindeutige Beweise dafür [vorliegen], dass Migration trotz vieler realer Probleme sowohl den Migranten als auch den Aufnahmegesellschaften einen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen verschafft“ und „ein Motor des Wirtschaftswachstums [und] der Innovation“ sein könne.

In seiner Entschließung vom 18. April 2018 hat das EU-Parlament diese Sichtweise „rückhaltlos“ unterstützt und sich dazu bekannt, „dass sich eine positive Sichtweise der Migration langfristig durchsetzt, und fordert EU- und internationale Informationskampagnen, durch die Aufmerksamkeit auf Belege gelenkt und ein Gegengewicht zu rassistischen und fremdenfeindlichen Tendenzen in unseren Gesellschaften geschaffen wird.“

Im Näheren geht es bei dieser „Durchsetzung einer positiven Sichtweise der Migration“ um die weitgehende Gleichschaltung der öffentlich-rechtlichen Medien sowie möglichst der Gesamtheit der meinungsbildenden Apparate und des gesamten Bildungswesen einschließlich der funktional erforderlichen ideologischen Anpassung und Zurichtung der dort Beschäftigten und Staatsbediensteten im Sinne der verordneten Migrations- und Umsiedlungsstrategie.

In einem informellen Papier mit dem Titel „Europäisches Rahmenabkommen zur Förderung der Toleranz“, das im September 2013 veröffentlicht und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments präsentiert wurde, wurde bereits eine Orientierung festgelegt, die sich dann auch im „Globalen Pakt für Migration“ wiederfindet:

  1. Die Regierungen sollen sicherstellen, „dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Fernsehen und Radio) einen bestimmten Prozentsatz ihrer Programme der Förderung eines Klimas der Toleranz (…) widmen.“ (Wobei „Toleranz“ im Kontext des globalkapitalistischen Migrationsdiskurses „unkritische Akzeptanz des verordneten Migrationsgeschehens und dessen Folgen“ bedeutet.) Zudem sollen die Regierungen alle Massenmedien ermutigen, sowohl öffentliche als auch private, „einen ethischen Verhaltenskodex anzunehmen, der die Verbreitung von Intoleranz verhindert und von einer Beschwerdekommission der Massenmedien überwacht wird.“
  2. Die Regierungen werden dazu angehalten sicherzustellen, dass die Schulen „von der Grundschule an Kurse einführen, die die Schüler ermutigen, Vielfalt zu akzeptieren, und ein Klima der Toleranz gegenüber den Qualitäten und Kulturen anderer fördern.“ Anstatt also die eigene Identität der europäischen Schüler im Sinne der verallgemeinerungsfähigen Prinzipien und Werte der Aufklärung, der Säkularität und der Menschenrechte zu stärken und freiheitlich-antitotalitäre Grundüberzeugungen im Sinne eines humanistischen Universalismus zu vermitteln, sollen die Heranwachsenden ab der Grundschule einem kulturrelativistischen Brainwashing ausgesetzt werden, um sie so zu selbstbewusstseinsschwachen und konformen Untertanen des globalkapitalistischen Umbaus europäischer Gesellschaften in regressive multikulturalistische Stammesgesellschaften ohne weltanschaulich-normativen Wertekern zu erziehen.
  3. Gefordert werden in diesem „Europäischen Rahmenabkommen für Toleranz“ darüber hinaus „Schulungen und Sensibilisierungskurse für Toleranz“ insbesondere für einschlägige Berufsgruppen: „Es ist besonders wichtig, die Fortbildung von Rechtsanwälten (einschließlich Richtern und Strafverfolgungspersonal), Verwaltern, Polizeibeamten, Ärzten usw. sicherzustellen.“ Die Bildungsministerien sollen entsprechende Unterrichtsmaterialien entwickeln und bereitstellen, um den Bedürfnissen der neuen ideologischen Toleranz(um)erziehung gerecht zu werden. „Die Instruktoren werden in einer Weise geschult, die sie befähigt, andere in Toleranzbewusstseinskursen zu schulen.“
  4. Abgerundet wird diese ideologische Formierungsoffensive durch folgende Festlegung: „Die Produktion von Büchern, Theaterstücken, Zeitungsberichten, Zeitschriftenartikeln, Filmen und Fernsehsendungen – die ein Klima der Toleranz fördern – wird gefördert und gegebenenfalls von der Regierung subventioniert.“
  5. Verknüpft und abgesichert werden soll diese ideologische Gleichschaltungsstrategie mit einer gezielten Kriminalisierung kritischer Einstellungen gegenüber der verordneten Migrations- und Flüchtlingspolitik sowie gegenüber kontranormativ eingestellten Umsiedlergruppen, wobei a) zwischen tatsächlicher rassistischer Hetze seitens kleiner rechtsextremistischer Gruppen und begründeter/legitimer Ablehnung nicht unterschieden, sondern aus diskriminierungsstrategischen Gründen gezielt vermengt wird und b) muslimische Hetze und Hasspropaganda gegen Ungläubige sowie deutschenfeindliche Einstellungsmuster von Migranten völlig ausgeblendet werden. In diesem Rahmen sollen Tatbestände, die angeblich „Intoleranz“ ausdrücken, als neue Delikte in europäische Strafgesetzbücher eingehen. „Verletzbare“ und benachteiligte Gruppen sollen – ganz im Sinne der muslimischen Opferstrategie – unter besonderen Schutz gestellt werden und eine Vorzugsbehandlung erhalten. Zudem wird die Einrichtung einer „Toleranzüberwachungskommission“ mit dem Namen „National Tolerance Monitoring Commission“ anvisiert, um die Einhaltung der verordneten undifferenziert promigrantischen Sichtweise allseitig sicherzustellen.

Erlaubt sind demnach nur noch positive Narrative über Migration und Flüchtlinge; faktenbasierte kritische Diskurse sollen hingegen soweit es geht eliminiert werden. Wer dem verordneten Positivbild der globalen Migrationsstrategen nicht folgt und der Integration der irregulären Massenzuwanderer aus vielerlei guten Gründen ablehnend gegenüber steht, wird in ebenso demagogischer wie erpresserischer Weise damit attackiert, dass er damit den Terrorismus fördere. Also: Unterwerfung unter das Migrationsdiktat oder Terrorismus.

Analog zur Besetzung und gleichzeitigen Sinnentstellung von Begriffen (semantische Verfälschung und Verkehrung ins Gegenteil) wie sie von den Nationalsozialisten und Stalinisten praktiziert wurde, gehen auch die Protagonisten und Befürworter der globalkapitalistischen Umsiedlungspolitik vor. So wird der Toleranzbegriff zu einem doppelseitigen Codewort umgemodelt, um einerseits die eigene Verteidigung und Schönfärbung repressiver Herrschaftskulturen moralisch zu rechtfertigen (Selbsterhöhung) und andererseits begründete Kritik an diesen pauschal zu verleumden und zu stigmatisieren (Abwertung).

Dieser ideologischen Verzerrung ist mit Nachdruck entgegenzuhalten, dass etwa Kritik am Islam keine Artikulation von „Intoleranz“ oder gar „Rassismus“ ist, sondern Ausdruck einer analytischen Erkenntnis und emanzipatorischen Haltung gegenüber einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung, die auf einer irrational-monotheistischen Prämisse beruht.

Ebenso ist „Vielfalt“ kein Wert an sich, sondern im Gegenteil gesellschaftsschädlich, wenn es sich dabei um die konfliktreiche Zusammenballung gegensätzlicher (aufgeklärter und unaufgeklärter; säkularer und antisäkularer; menschenrechtlicher und theokratischer etc.) Lebensweisen und Verhaltensmodelle auf engem Raum handelt und deshalb so zu vielfältigen sozialökonomischen und soziokulturellen Belastungen und Verwerfungen führt.

Auch „Offenheit“ ist an sich nichts Positives, nämlich dann nicht, wenn sie prinzipien- und kriterienlos erfolgt und damit letztendlich selbstzerstörerisch Jenen einen unbeschränkten Zugang gewährt und Ausbreitungsmöglichkeiten bietet, die einer freiheitlich-säkularen Lebens-, Werte- und Normordnung feindlich gegenüberstehen und sich auf Kosten und zu Lasten der „Ungläubigen“ in Europa und Deutschland mit mehr oder minder offener oder verdeckter Islamisierungsabsicht und hohem Gewaltpotenzial erweitert reproduzieren wollen.

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